Die Ringer-Infusionslösung Ecoflac Plus 500 ml wird in Flaschen aus stabilem Polyethylen ohne Stabilisatoren und Weichmachern geliefert. Am Flaschenboden der Ringerlösung befindet sich eine Aufhängeöse zum einfachen und sicheren Befestigen an Infusionsständern. Die Ringer-Infusionslösung ist PVC- und latexfrei, außerdem handlich, standfest und platzsparend stapelbar. Der Inhalt der Ringerlösung ist durch das extragroße Etikett mit Skalierung auf den ersten Blick zu erkennen. Als Anwendungsgebiete der Ringer-Infusionslösung Ecoflac Plus zählen: – Flüssigkeits- und Elektrolytersatz bei ausgeglichenem Säure-Basen-Haushalt sowie bei leichter Acidose – Kurzfristiger intravasaler Volumenersatz – Isotone Dehydratation – Trägerlösung für kompatible Elektrolytkonzentrate und Medikamente. Arzneimittel vorsichtig verwenden, vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen! PFLICHTTEXT: Ringer-Infusionslösung B. Braun Zusammensetzung: 1000 ml Infusionslösung enthalten: Natriumchlorid 8,60 g, Kaliumchlorid 0,30 g, Calciumchlorid‐Dihydrat 0,33 g, Elektrolyte: Natrium 147 mmol/l, Kalium 4,0 mmol/l, Calcium 2,2 mmol/l, Chlorid 156 mmol/l. Anwendungsgebiete: Flüssigkeits‐ und Elektrolytsubstitution bei hypochlorämischer Alkalose, Chloridverluste, kurzfristiger intravasaler Volumenersatz, isotone Dehydratation, hypotone Dehydratation, Trägerlösung für kompatible Elektrolytkonzentrate und Medikamente. Gegenanzeigen: Ringer‐Infusionslösung B.Braun darf nicht angewendet werden bei Hyperhydratationszuständen. Nebenwirkungen: Nebenwirkungen können als Symptome von Überdosierung auftreten. Bei der Anwendung kann es zu Hyperchlorämie kommen. Durch die Art der Anwendung verursachte Fieberreaktionen, Infektionen an der Injektionsstelle, lokale Schmerzen oder Reaktionen, Venenreizung, von der Injektionsstelle ausgehende venöse Thrombosen oder Entzündungen, Extravasation. Unerwünschte Wirkungen können auch durch der Lösung zugesetzte Arzneimittel ausgelöst werden. Deren Wahrscheinlichkeit hängt von der Art des zugesetzten Arzneimittels ab. Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen: Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen‐Risiko‐Verhältnis des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt‐Georg‐Kiesinger Allee 3, D‐53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzuzeigen. Stand der Informationen: 07.2014. Pharmazeutischer Unternehmer: B. Braun Melsungen AG, Carl‐Braun‐Straße 1, 34212 Melsungen
Nach §6 AMHandelsV ist die Abgabe nur an Apotheken und Einrichtungen, die über eine Erlaubnis nach §13 oder §52a AMG verfügen, zulässig. Zusätzlich zu Apotheken und Einrichtungen mit Erlaubnis können die Arzneimittel nach §47 AMG an Krankenhäuser und Ärzte ausgeliefert werden.